Hebammen sind die Fachfrauen rund um Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft. Bereits vor der Schwangerschaft können Sie Hebammenhilfe zur Planung einer Schwangerschaft in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch auf Hebammenhilfe endet erst mit dem Abstillen Ihres Kindes.
Das heißt, die Hebamme kann sie während des gesamten Betreuungsbogens Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit begleiten. Rechtliche Grundlage dafür ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe im SGB V §134a, welcher die Krankenkassen zur Vergütung der leistungserbringenden Hebammen verpflichtet.
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